Honorar / Preise

Heilpraktiker-Leistungen rechne ich mein Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) ab. Der Kaufs eines Gutscheins, z.B. für eine Shiatsu-Massage, gilt rechtlich nicht als Heilpraktiker-Leistung und wird auch nicht nach GebüH abgerechnet

Homöopathie

Homöopathie Erstanamnese Erwachsene
(ca. 90-120 Minuten)
– Preis verringert sich durch vorhergehendes Erstgespräch Naturheilverfahren (s.u.) um 70€
€ 140
Homöopathie Erstanamnese Kinder bis 12 Jahre
(ca. 60-90 Min.)
– Preis verringert sich durch vorhergehendes Erstgespräch Naturheilverfahren (s.u.) um 50€
€ 100
Folgetermin – Verlaufsbeurteilung
(je 30 Min.)
€ 30
Folgetermin – weitere Verordnung
(je 60 Min.)
€ 60
kurze Beratung, auch telefonisch
(z.B. Übungsanleitung, telefonische Akut-Beratung – je nach Dauer)
€ 8,20 bis 20,50

Bei Fragen nutzen Sie auch die Möglichkeit für ein kostenloses telefonisches Vorgespräch.

Körpertherapie

Shiatsu-Behandlung
(ca. 75 Minuten inkl. Vorgespräch und Nachruhe)
€ 75
Strukturelle Integrative Massage | Fußreflexzonen-Massage
(ca. 75 Min. inkl. Vorgespräch und Nachruhe)
€ 75
Schwangeren-Massage
(ca. 75 Min. inkl. Vorgespräch und Nachruhe)
€ 75

Ein Massage-Gutschein ist auch ein schönes Geschenk 🌺.

Naturheilverfahren

Erstgespräch – Individueller Behandlungsplan
(ca. 60 Minuten)
€ 70
Folgetermin – Verlaufsbeurteilung
(je 30 Min.)
€ 30
Folgetermin – Weitere Verordnung
(je 60 Min.)
€ 60

Bei Fragen nutzen Sie auch die Möglichkeit für ein kostenloses telefonisches Vorgespräch.

Absagemodalitäten

Falls Ihnen etwas dazwischen kommt, sagen Sie bitte Ihren Behandlungs-Termin rechtzeitig ab. Sollten Sie den Termin weniger als 24 Stunden im Voraus absagen (Montags-Termine am Freitag), berechne ich ein Ausfallhonorar von 50%.

Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen

Viele Privat- und Zusatzkrankenversicherungen, auch die Beamten-Beihilfe übernehmen Behandlungskosten für Heilpraktiker teilweise oder ganz.

Falls Sie regelmäßig Heilpraktiker-Leistungen und Homöopathie in Anspruch nehmen, lohnt sich vielleicht auch eine Heilpraktiker-Zusatzversicherungen. Gerade für Kinder gibt es günstige Monatsbeiträge.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Heilpraktiker-Leistungen, aber es gibt auch Ausnahmen, z.B. im Rahmen eines Gesundheitskontos:

Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.