Honorar / Preise

Heilpraktiker-Leistungen rechne ich mein Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) ab. Der Kaufs eines Gutscheins, z.B. für eine Shiatsu-Massage, gilt rechtlich nicht als Heilpraktiker-Leistung und wird auch nicht nach GebüH abgerechnet.

Bei Fragen zu ihren Behandlungsmöglichkeiten nutzen Sie auch die Möglichkeit für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch. Termine können Sie mit dem Online-Buchungs-Tool, per E-Mail oder per Telefon buchen.

Massage & Shiatsu (Manuelle Medizin)

Shiatsu-Behandlung | Strukturelle Integrative Massage | Fußreflexzonen-Massage
(60 Minuten)
€75
Shiatsu-Behandlung | Strukturelle Integrative Massage | Fußreflexzonen-Massage
(90 Minuten)
€90
Schwangeren-Massage oder Shiatsu für Schwangere
(90 Minuten)
€90
Shiatsu für Schwangere
(60 Minuten)
€75
Ein Massage-Gutschein ist auch ein schönes Geschenk 🌺.€75 – €90

Homöopathie

Homöopathie Erstanamnese Erwachsene
(90 -120 Minuten)
€140
Homöopathie Erstanamnese Kinder bis 12 Jahre
(60 – 90 Minuten)
€110
Homöopathie Erstanamnese bei akuten Erkrankungen
(60 Minuten)
€80
Folgetermin Homöopathie
(60 Min.)
€75
Folgetermin Homöopathie kurz
(30 Min.)
€40
Telefontermin (kurze Beratung, Verlaufsbeurteilung) (je nach Dauer)€8,20 bis 20,50

Klassische Biologische Naturheilverfahren (z.B. Pflanzenheilkunde, Ernährungsberatung, Mykotherapie)

Erstgespräch – Individueller Behandlungsplan
(ca. 75 Minuten)
€80
Folgetermin – Verlaufsbeurteilung / Weitere Verordnung
(60 Min.)
€75
Folgetermin – Verlaufsbeurteilung / Weitere Verordnung kurz
(30 Min.)
€40

Erweiterte Diagnostik – Screening-Test zur Entwicklungsdiagnostik (Kinder ab 5 Jahre)

Screening-Test zur Entwicklungsdiagnostik (Kinder ab 5 Jahre)
(ca. 60 Minuten, + 15 Minuten Auswertungsgespräch)
€80

Absagemodalitäten

Als Terminpraxis halte ich diesen Termin ausschließlich für Sie frei.  Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte 24 Stunden vor dem Termin, rechtzeitig ab. Sollten Sie den Termin kurzfristiger absagen oder nicht erscheinen, behalte ich mir nach § 615 BGB vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % in Rechnung zu stellen.

Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen

Viele Privat- und Zusatzkrankenversicherungen, auch die Beamten-Beihilfe übernehmen Behandlungskosten für Heilpraktiker teilweise oder ganz.

Falls Sie regelmäßig Heilpraktiker-Leistungen und Homöopathie in Anspruch nehmen, lohnt sich vielleicht auch eine Heilpraktiker-Zusatzversicherungen. Gerade für Kinder gibt es günstige Monatsbeiträge.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Heilpraktiker-Leistungen, aber es gibt auch Ausnahmen, z.B. im Rahmen eines Gesundheitskontos:

Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Diese Honorarübersicht können Sie hier auch als .pdf-Datei herunterladen.