Honorar / Preise
Heilpraktiker-Leistungen rechne ich mein Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) ab. Der Kaufs eines Gutscheins, z.B. für eine Shiatsu-Massage, gilt rechtlich nicht als Heilpraktiker-Leistung und wird auch nicht nach GebüH abgerechnet
Homöopathie
Homöopathie Erstanamnese Erwachsene (ca. 90-120 Minuten) – Preis verringert sich durch vorhergehendes Erstgespräch Naturheilverfahren (s.u.) um 70€ | € 140 |
Homöopathie Erstanamnese Kinder bis 12 Jahre (ca. 60-90 Min.) – Preis verringert sich durch vorhergehendes Erstgespräch Naturheilverfahren (s.u.) um 50€ | € 100 |
Folgetermin – Verlaufsbeurteilung (je 30 Min.) | € 30 |
Folgetermin – weitere Verordnung (je 60 Min.) | € 60 |
kurze Beratung, auch telefonisch (z.B. Übungsanleitung, telefonische Akut-Beratung – je nach Dauer) | € 8,20 bis 20,50 |
Bei Fragen nutzen Sie auch die Möglichkeit für ein kostenloses telefonisches Vorgespräch.
Körpertherapie
Shiatsu-Behandlung (ca. 75 Minuten inkl. Vorgespräch und Nachruhe) | € 75 |
Strukturelle Integrative Massage | Fußreflexzonen-Massage (ca. 75 Min. inkl. Vorgespräch und Nachruhe) | € 75 |
Schwangeren-Massage (ca. 75 Min. inkl. Vorgespräch und Nachruhe) | € 75 |
Ein Massage-Gutschein ist auch ein schönes Geschenk 🌺.
Naturheilverfahren
Erstgespräch – Individueller Behandlungsplan (ca. 60 Minuten) | € 70 |
Folgetermin – Verlaufsbeurteilung (je 30 Min.) | € 30 |
Folgetermin – Weitere Verordnung (je 60 Min.) | € 60 |
Bei Fragen nutzen Sie auch die Möglichkeit für ein kostenloses telefonisches Vorgespräch.
Absagemodalitäten
Falls Ihnen etwas dazwischen kommt, sagen Sie bitte Ihren Behandlungs-Termin rechtzeitig ab. Sollten Sie den Termin weniger als 24 Stunden im Voraus absagen (Montags-Termine am Freitag), berechne ich ein Ausfallhonorar von 50%.
Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen
Viele Privat- und Zusatzkrankenversicherungen, auch die Beamten-Beihilfe übernehmen Behandlungskosten für Heilpraktiker teilweise oder ganz.
Falls Sie regelmäßig Heilpraktiker-Leistungen und Homöopathie in Anspruch nehmen, lohnt sich vielleicht auch eine Heilpraktiker-Zusatzversicherungen. Gerade für Kinder gibt es günstige Monatsbeiträge.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Heilpraktiker-Leistungen, aber es gibt auch Ausnahmen, z.B. im Rahmen eines Gesundheitskontos:
- Folgende gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Shiatsu-Behandlungen, zum Beispiel im Rahmen eines Gesundheitskonto zur Finanzierung alternativer Heilmethoden, teils oder ganz: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/alternative-heilmethoden/shiatsu/
- Auch Naturheilverfahren, wie Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) könnten von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/alternative-heilmethoden/
Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.