Honorar / Preise
Heilpraktiker-Leistungen rechne ich mein Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) ab.
Bei Fragen zu ihren Behandlungsmöglichkeiten nutzen Sie auch die Möglichkeit für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch. Termine können Sie mit dem Online-Buchungs-Tool, per E-Mail oder per Telefon buchen.
Diese Honorarübersicht können Sie hier auch als .pdf-Datei herunterladen.
Homöopathie
| Homöopathie Erstanamnese (90 -120 Min.) | €140 |
| Homöopathie Erstanamnese bei akuten Erkrankungen (60 Min.) | €80 |
| Folgetermin Homöopathie (60 Min.) | €80 |
| Verlaufskontrolle, Akutberatung (30 Min.) | €42,50 |
| kurze Beratung, Akutberatung (auch telefonisch oder online je nach Dauer) | €8,20 bis 20,50 |
Massage & Shiatsu (Manuelle Medizin)
| Shiatsu-Behandlung | Strukturelle Integrative Massage | Fußreflexzonen-Massage (60 Minuten) | €80 |
| Shiatsu-Behandlung | Strukturelle Integrative Massage | Fußreflexzonen-Massage (90 Minuten) | €95 |
| Schwangeren-Massage oder Shiatsu für Schwangere (90 Minuten) | €95 |
| Ein Massage-Gutschein ist auch ein schönes Geschenk 🌺. Der Kaufs eines Gutscheins, z.B. für eine Shiatsu-Massage, gilt rechtlich nicht als Heilpraktiker-Leistung und wird auch nicht nach GebüH abgerechnet. |
Klassische Biologische Naturheilverfahren (z.B. Pflanzenheilkunde, Ernährungsberatung, Mykotherapie)
| Erstgespräch – Individueller Behandlungsplan (ca. 75 Minuten) | €90 |
| Folgetermin – Verlaufsbeurteilung / Weitere Verordnung (je 30 Min.) | €42,50 |
Erweiterte Diagnostik – Screening-Test zur Entwicklungsdiagnostik (Kinder ab 5 Jahre)
| Screening-Test zur Entwicklungsdiagnostik (Kinder ab 5 Jahre) (ca. 60 Min. + 15 Min. Auswertungsgespräch) | €90 |
Absagemodalitäten
Als Terminpraxis halte ich diesen Termin ausschließlich für Sie frei. Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte 24 Stunden vor dem Termin, rechtzeitig ab. Sollten Sie den Termin kurzfristiger absagen oder nicht erscheinen, behalte ich mir nach § 615 BGB vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % in Rechnung zu stellen.
Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen
Viele Privat- und Zusatzkrankenversicherungen, auch die Beamten-Beihilfe übernehmen Behandlungskosten für Heilpraktiker teilweise oder ganz.
Falls Sie regelmäßig Heilpraktiker-Leistungen und Homöopathie in Anspruch nehmen, lohnt sich vielleicht auch eine Heilpraktiker-Zusatzversicherungen. Gerade für Kinder gibt es günstige Monatsbeiträge.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Heilpraktiker-Leistungen, aber es gibt auch Ausnahmen, z.B. im Rahmen eines Gesundheitskontos:
- Folgende gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Shiatsu-Behandlungen, zum Beispiel im Rahmen eines Gesundheitskonto zur Finanzierung alternativer Heilmethoden, teils oder ganz: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/alternative-heilmethoden/shiatsu/
- Auch Naturheilverfahren, wie Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) könnten von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/alternative-heilmethoden/
Zusätzlich biete ich in meiner Praxis monatlich eine begrenzte Anzahl an Behandlungen für bedürftige Menschen an. Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf an.
Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
