Honorar / Preise

Heilpraktiker-Leistungen rechne ich mein Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) ab. Der Kaufs eines Gutscheins, z.B. für eine Shiatsu-Massage, gilt rechtlich nicht als Heilpraktiker-Leistung und wird auch nicht nach GebüH abgerechnet.

Homöopathie

Homöopathie Erstanamnese Erwachsene
(ca. 1,5-2h)
€150
Homöopathie Erstanamnese Kinder bis 12 Jahre
(ca. 1-1,5h)
€120
Folgetermin
(je 60 Min.)
€75
kurze Beratung, Akutberatung, kurze Verlaufsbeurteilung
(auch telefonisch oder online je nach Dauer bis 20 Min.)
€8,20 bis 20,50

Bei Fragen nutzen Sie auch die Möglichkeit für ein kostenloses telefonisches Vorgespräch.

Körpertherapie

Shiatsu-Behandlung
(ca. 1 Stunde + Vorgespräch und Nachruhe)
€75
Strukturelle Integrative Massage | Fußreflexzonen-Massage
(ca. 1 Stunde + Vorgespräch und Nachruhe)
€75
Schwangeren-Massage
(ca. 1 Stunde + Vorgespräch und Nachruhe)
€75
Shiatsu für Schwangere
(ca. 1 Stunde + Vorgespräch und Nachruhe)
€75
90 Minuten Behandlung€90

Ein Massage-Gutschein ist auch ein schönes Geschenk 🌺.

Klassische Naturheilverfahren

Erstgespräch – Individueller Behandlungsplan
(ca. 75 Minuten)
€80
Folgetermin – Verlaufsbeurteilung / Weitere Verordnung
(je 60 Min.)
€75

Bei Fragen nutzen Sie auch die Möglichkeit für ein kostenloses telefonisches Vorgespräch.

Erweiterte Diagnostik

Screening-Test zur Entwicklungsdiagnostik (Kinder ab 5 Jahre)
(ca. 60 Minuten, + 15 Minuten Auswertungsgespräch)
€80

Absagemodalitäten

Als Terminpraxis halte ich diesen Termin ausschließlich für Sie frei.  Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte 24 Stunden vor dem Termin, rechtzeitig ab. Sollten Sie den Termin kurzfristiger absagen oder nicht erscheinen, behalte ich mir nach § 615 BGB vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % in Rechnung zu stellen.

Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen

Viele Privat- und Zusatzkrankenversicherungen, auch die Beamten-Beihilfe übernehmen Behandlungskosten für Heilpraktiker teilweise oder ganz.

Falls Sie regelmäßig Heilpraktiker-Leistungen und Homöopathie in Anspruch nehmen, lohnt sich vielleicht auch eine Heilpraktiker-Zusatzversicherungen. Gerade für Kinder gibt es günstige Monatsbeiträge.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Heilpraktiker-Leistungen, aber es gibt auch Ausnahmen, z.B. im Rahmen eines Gesundheitskontos:

Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Diese Honorarübersicht können Sie hier auch als .pdf-Datei herunterladen.